Bernd Friedel
Finanzberatung Friedel
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Die Einkommenssituation zu Rentenbeginn setzt sich in der Regel aus den drei Säulen der Altersversorgung zusammen. Säule 1: die gesetzliche Rente, Säule 2: die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Säule 3: die private Altersvorsorge. Bekanntlich sinkt das Niveau der gesetzlichen Rente weiter und muss mit der betrieblichen und privaten Säule kompensiert werden.
Gerade bei der betrieblichen Vorsorge lassen jedoch viele Arbeitnehmer positive Effekte und staatliche Förderungen noch ungenutzt liegen. Einer aktuellen Studie von Deloitte zufolge liegt das vor allem an der Annahme, dass der eigene Arbeitgeber keine bAV anbietet (45%) – auch nicht im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Da es jedoch seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dürfte es diese Hürde gar nicht geben. Heißt konkret: Wünscht ein Mitarbeiter eine bAV, muss der Chef mindestens eine Entgeltumwandlung ermöglichen und einrichten. Besser noch: Durch eine Gesetzesneuerung müssen Arbeitgeber diese sogar bezuschussen. Mindestens mit 15 Prozent.
Ein weiterer Grund, warum viele Menschen keine bAV nutzen, ist die finanzielle Situation. Fast jeder Vierte (24%) begründet eine fehlende bAV damit, dass kein Geld dafür übrig sei. Auch hier kann ein Gespräch mit dem Chef helfen. Denn viele Arbeitgeber leisten mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss oder finanzieren die bAV ihrer Belegschaft sogar komplett. Denn für Unternehmen ist eine attraktive bAV mittlerweile ein wichtiger Baustein, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.
Zudem ist der Brutto-Netto-Effekt ein starkes Argument für die bAV. Die bAV-Beiträge (z.B. 100 Euro) werden direkt aus dem Bruttolohn gezahlt. Dadurch verringern sich Steuern und Sozialabgaben, wodurch sich der Nettolohn beispielsweise nur um 50 oder 60 Euro (je nach individueller Rechnung) verringert, während volle 100 Euro in die Vorsorge fließen.
Auch durch Förderungen, insbesondere für geringere Einkommen, wurde die bAV durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet. Hiervon profitiert in vielen Fällen sogar der Chef, dank weiterer Förderungen für Unternehmen.
Die betriebliche Altersversorgung bietet ein hohes Maß an Sicherheit und gewährt zugleich die Chance, eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Jeder sollte sich über die bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten informieren, um das spätere Renteneinkommen schon jetzt zu erhöhen.
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Sonnenenergie nutzen immer mehr Haushalte, um Strom nachhaltiger zu gewinnen und sich unabhängiger von der Energiepreisentwicklung zu machen. Über 3,7 Millionen Photovoltaikanlagen sind mittlerweile in Deutschland installiert, die allein in 2023 rund 53,5 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugten. Der Anteil von „Sonnenstrom“ an der gesamten Stromerzeugung stieg damit in Deutschland bereits auf über 12 Prozent.
Ob auf dem eigenen Dach oder als „Balkonkraftwerk“ in der Mietwohnung – bei der Kosten-Nutzen-Rechnung sollte auch der Versicherungsschutz bedacht werden. Denn Schäden an den sensiblen Anlagen (z.B. durch Hagel oder andere Unwetter) können die Stromleistung verringern. Diebstahl, technische Defekte oder Brände erfordern meist sogar eine Neuanschaffung. Sind die Anlagen nicht ausreichend versichert, entstehen Kosten, die bei der anfänglichen Nutzen-Rechnung nicht berücksichtigt wurden.
Kleinere Solarmodule, die über der eigenen Balkonbrüstung hängen (Balkonkraftwerke), sind in der Hausratversicherung automatisch integriert. Hier sollte bei einer Neuanschaffung geprüft werden, ob die Versicherungssumme ausreicht. Es ist auch sinnvoll, den Hausratversicherer zu informieren und relevante Fragen zu klären.
Photovoltaik-Anlagen auf dem eigenen Dach können in die bestehende Wohngebäudeversicherung integriert werden. Das kostet meist einen geringen Mehrbeitrag – danach ist die Anlage gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Feuer sowie Leitungswasser geschützt. Viele Versicherer haben den Trend zu Solarstrom bereits berücksichtigt und den Leistungsbaustein standardmäßig in ihren Bedingungen aufgenommen.
Bei älteren Verträgen lohnt ein Blick in die Tarifdetails, ob und wie PV-Anlagen versichert sind. Da die Anschaffung und Montage der oft größeren Anlagen sehr kostspielig sind, sollte auch bei neueren Verträgen in jedem Fall die Versicherungssumme geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Einen umfassenderen Schutz bieten spezielle Photovoltaik-Policen. Schäden durch Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sind darin oft umfangreicher versichert. Vor allem technische Defekte sind eine häufige Ursache für Brände. Geschützt sind alle Teile, die zur PV-Anlage gehören: Module, Rahmen, Befestigungen, Wechselrichter, Kabel sowie der mit der PV-Anlage verbundene Stromspeicher.
In der Regel beinhalten die Policen eine Allgefahrenabdeckung. Das heißt: alles ist versichert, was in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist. Über eine separate PV-Versicherung lässt sich zudem ein Ertragsausfall versichern, falls die Anlage zeitweise ausfällt.
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Die Sommermonate sind in Sicht und damit auch jene Zeit, in der die meisten Menschen ihren großen Jahresurlaub planen. Eventuell ist er auch schon gebucht und die Vorfreude steigt. Bevor es jedoch in die weite Ferne geht, sollte unbedingt der Krankenversicherungsschutz geprüft werden. Denn je nach Zielland muss ein Teil oder sogar die komplette Arztrechnung privat gezahlt werden. Ist dann ein Tag im Krankenhaus oder sogar ein medizinischer Rücktransport notwendig, stehen schnell mehrere tausend Euro auf der Rechnung
Nach Angaben des ADAC kostet ein Rücktransport per Ambulanzflug innerhalb Europas bereits rund 25.000 Euro. Aus den USA, Südostasien oder Australien verdoppeln sich die Beträge schnell. Das sprengt meist nicht nur die aktuelle Urlaubskasse, sondern gefährdet auch die gesamte finanzielle Situation.
Angesichts des hohen Kostenrisikos ist eine Auslandskrankenversicherung für jeden Urlaub außerhalb der Grenzen Deutschlands empfehlenswert. Gegen einen geringen Beitrag sind wichtige Leistungen abgedeckt und der Urlaub kann gelassen angetreten werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten in EU-Ländern, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Aber: Jedoch nur im Umfang jener Leistungen, wie sie ein Bürger des Urlaubslandes von der dortigen Krankenversicherung bekommen würde. Da der gesetzliche Leistungsumfang oft deutlich geringer ist als in Deutschland und viele Leistungen privat bezahlt werden müssen, bleibt der Schutz der GKV auch im Ausland insgesamt gering. Zudem übernimmt sie keine privat gezahlten Arzt- oder Behandlungsleistungen.
Eine Auslandskrankenversicherung ist bereits für ca. 20 bis 30 Euro jährlich abschließbar. Meistens ist das auch preiswerter als jede Reise einzeln zu versichern. Zudem einfacher, da man nicht vor jeder Reise erneut an den Krankenschutz denken muss. Insbesondere Familien können sich rundum absichern. So sind auch volljährige Kinder oft noch ein paar Jahre automatisch mitversichert, auch wenn Eltern und Kinder getrennt voneinander verreisen. Hier ist den Tarifbedingungen zu entnehmen, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind.
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„Es gibt keine tieferen Geheimnisse als die zwischen Pferd und Reiter“. Diesen Ausdruck an intensiver, fast magischer Verbindung zwischen Ross und Reiter kann sicher jeder Pferdebesitzer bestätigen. Ob als Hobby auf der Koppel oder professionell bei Rennen und Turnieren, die Fürsorge für das Pferd sollte sich nicht nur auf Futter, Bewegung und Streicheleinheiten beschränken.
Pferdebesitzer haben auch eine besondere Verantwortung Dritten gegenüber, was ein Sicherheitskonzept – mindestens durch eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung – erfordert. Ohne Schutz haftet der Besitzer in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen. Auch die Gesundheitsvorsorge finanzieren Pferdebesitzer aus eigener Tasche. Es sei denn, sie sichern bestimmte Leistungen ab.
Ein Überblick, welche Versicherungen Pferdebesitzern finanzielle Sicherheit liefern und eine Gesundheitsversorgung ermöglichen, durch die im Ernstfall umfangreiche Behandlungsmethoden und Therapien ausgeschöpft werden können:
Haftpflicht für Pferdehalter: Verursacht das Pferd einen Schaden (Personen, Sach, Vermögen) an einer dritten Person, steht der Besitzer voll in der Schuld. Die Pferdehalterhaftpflicht bietet hier Schutz vor den finanziellen Folgen. Sie umfasst auch unverschuldete Schäden, die durch Ereignisse, wie das plötzliche Erscheinen eines Wildtieres, entstehen können. Spezielle Leistungsbausteine (z.B. der Einschluss von Reitbeteiligungen, Schadensersatz bei Deckakten, Mitversicherung von Fohlen und das Fremd- und Gastreiterrisiko) erweitern die Absicherung.
Pferde-Krankenversicherung: Eine Krankenversicherung für Pferde zahlt Behandlungen, Operationen und Unterbringung in Tierkliniken. Je nach Tarif können spezielle Leistungen wie Arzneimittelkosten, Diagnostik und Verbandsmaterial, Schutz für jede Rasse und jedes Alter des Pferdes, Kostenerstattung bei Krankheit, Unfall und OP mit Vor- und Nachbehandlungen sowie die Übernahme von Röntgen- oder MRT-Kosten inkludiert werden.
Pferde-OP-Versicherung: Operationen sind meist kostenintensiv. Damit die Behandlung des Pferdes nicht vom Geldbeutel abhängt, kann eine OP-Versicherung die Kosten für notwendige Operationen zahlen, damit das Pferd die bestmögliche Behandlung erhält. Spezielle Leistungen wie die Übernahme von Klinikkosten, Stand-/Vollnarkose, Schutz unabhängig vom Alter des Pferdes, weltweite Versicherung und freie Tierarztwahl können in vielen Tarifen eingeschlossen werden.
Unfallversicherung: Diese Versicherung bietet Schutz beim Reiten, Auf- und Absitzen sowie beim Umgang mit dem Pferd. Eine monatliche Unfallrente, Einmalzahlungen nach ambulanten OPs, Tagegeld für die Versorgung des Pferdes und Sofortleistungen bei schweren Verletzungen sind ebenfalls möglich.
Spezialversicherungen: Neben den genannten Absicherungen, können weitere Bausteine Pferd und Besitzer vor finanziellen Folgen schützen. Hierzu zählt etwa eine Lebensversicherung für das Pferd, die bei Tod, Unbrauchbarkeit (z.B. Zucht), Diebstahl oder Nottötung leistet. Manchmal wird eine spezielle Absicherung auch nur für einen bestimmten Zeitraum benötigt. Hier bieten Versicherer je nach Ereignis zum Beispiel kurzfristige Transport-, Veranstaltungs-, Kastrations-, Nachwuchs- oder auch Auktionsversicherungen an, die den gewünschten Zeitraum finanziell schützen.
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