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Kundenmagazin 2019/06

Aktuelles rund um Ihre persönliche Absicherung & Vorsorge

Kundenmagazin | Juni 2019


Ich möchte, dass Sie immer gut informiert sind!


Urlaub im Ausland? Nicht ohne Reisekranken­versicherung

Urlaub

Wer eine Auslandsreise plant, sollte auch an den richtigen Versicherungsschutz denken. So gehört eine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall ins Gepäck. Sie verhindert, dass eine akute Erkrankung oder ein Unfall im Urlaub zum finanziellen Desaster wird. Denn in beiden Fällen kann es ohne eine Versicherung schnell teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zahlen nur für Leistungen, die im Reiseland ebenfalls von der dortigen Krankenversicherung übernommen würden. Und das auch nur im dort üblichen Rahmen. Von diesen Beträgen nehmen sie meist sogar noch einen Abzug für erhöhten Verwaltungsaufwand vor. Die Differenz muss der Versicherte aus eigener Tasche aufbringen.

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Für einen krankheitsbedingten Rücktransport nach Deutschland gibt es überhaupt nichts von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei kann ein Ambulanzflug schon innerhalb Europas 20.000 Euro oder mehr kosten. Beim Rücktransport aus Reisezielen wie den USA oder Australien verdoppelt oder verdreifacht sich dieser Betrag sogar. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt. Sie übernimmt die Kosten einer ungeplanten Behandlung im Ausland ebenso wie die eines gebotenen Rücktransportes. Allerdings bestehen durchaus Unterschiede im Leistungsspektrum.

Eine spezielle Unfallversicherung ist für Auslandsreisen meist nicht erforderlich. Wer bereits einen leistungsfähigen Unfallvertrag abgeschlossen hat, kann sich auch im Ausland darauf verlassen. Ähnlich sieht es bei der Pkw-Haftpflichtversicherung aus. Eine gute Kfz-Versicherung schützt Fahrerin oder Fahrer auch bei Unfällen mit einem Mietfahrzeug im europäischen Ausland. Dort liegt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung meist deutlich unter dem hiesigen Niveau. Den Negativrekord stellt die Türkei auf: Hier beträgt die Mindestdeckung für Sachschäden weniger als 20.000 Euro und für Personenschäden weniger als 450.000 Euro. Die „Mallorcapolice“, ein Leistungsbaustein von hochwertigen Kfz-Versicherungen, übernimmt die Differenz. Sie möchten mehr über den passenden Versicherungsschutz im Urlaub wissen? Fragen Sie einfach!


Sorgenfreier Urlaubsspaß

Der Sommer steht vor der Tür und Sie planen Ihren nächsten Urlaub? Passend zu Ihrem nächsten Urlaub im Ausland gibt es jetzt die Auslandsreise-Krankenversicherung der INTER Versicherungsgruppe. Mit dem leistungsstarken Schutz reisen Sie weltweit unbeschwert - und das ab 9 Euro im Jahr.

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Anlegen wie ein Profi? ETFs machen es möglich

Altersvorsorge mit ETFs

Jens Weidmann ist nicht irgendein Anleger. Der studierte Volkswirt wurde 2011 zum jüngsten Präsidenten in der Geschichte der Deutschen Bundesbank ernannt. Seine Behörde verwaltet die staatlichen Währungsreserven, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei.

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Weidmann kennt sich also aus in Gelddingen. Trotzdem – oder gerade deswegen? – setzt er bei seiner eigenen Geldanlage auf eine einfache Strategie: ETFs. Dieses Kürzel stammt aus dem Englischen und steht für „exchange-traded funds“, also Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. ETFs bilden einen Index ab. Ein ETF auf den Deutschen Aktienindex Dax enthält zum Beispiel Aktien der 30 Dax-Konzerne in genau der gleichen Mischung wie im deutschen Leitindex. Weil sie nur passiv dem jeweiligen Index folgen und nicht aktiv gemanagt werden, fallen für ETFs nur geringe Kosten an. So bleibt mehr übrig für die Rendite.

ETFs sind für fast alle Anlageklassen erhältlich. Bei Jens Weidmann liegen allerdings nur zwei davon im Depot. Einer investiert in den Dax und der andere in die gesamte Weltwirtschaft. Das Gute an dieser Strategie: Sie ist nicht nur erfolgreich, sondern auch für unerfahrene Anleger leicht anzuwenden. Auf diese Weise profitieren Sie vom Wirtschaftswachstum und gehen allzu kräftigen Kursausschlägen aus dem Weg. Wer auf andere Indices setzen will, kann das jederzeit tun und muss sich trotzdem nicht langfristig festlegen. ETFs bieten viel Flexibilität, weil sie an der Börse gehandelt werden. Der Mix dieser Vorteile macht sie zu einem wichtigen Baustein im Vorsorgekonzept.


Flexibel und chancenreich

Job? Läuft. Familie? In Planung. Leben? Vielleicht kommt ja alles ganz anders. Am besten sind Sie immer auf alles vorbereitet. Mit einer Altersvorsorge, die sich flexibel auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse einstellt. Bei der Sie immer wieder aufs Neue entscheiden können, wie und was Sie gerade investieren wollen. Risikoreich oder höchstmöglich sicher. 

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Hohe Zinslast? Umschuldung hilft

Umschuldung

Die Zeiten sind schlecht für Sparer. Schon seit 2009 dümpeln die Habenzinsen bei einem Prozent oder weniger. Besser sieht es für Schuldner aus, denn geliehenes Geld wird immer günstiger – wenn man nicht den richtigen Zeitpunkt zur Umschuldung verpasst. Das gilt für teure Dispo-Kredite ebenso wie für Konsumentenkredite, Pkw- und Immobilienfinanzierungen.

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Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit einen oder mehrere vorhandene Kredite ab. Das rechnet sich, wenn der neue Kredit weniger kostet als der alte. Je nach Kreditinstitut, Laufzeit, Verwendungszweck und individueller Bonität sind mehr oder minder große Unterschiede bei den Konditionen zu finden. Ausgangspunkt für die Vergleichsrechnung sollte nicht der Nennbetrag des alten Darlehens sein, sondern die aktuelle Restschuld. Je niedriger der Kreditbetrag, umso weniger Zinsen fallen in Zukunft an. Es kann sich also lohnen, eventuell vorhandene Mittel zur Senkung der Kreditsumme zu verwenden.

Wird ein Kredit während der vereinbarten Zinsbindungsdauer abgelöst, verlangt die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich für entgangene Zinsen. Aber dafür gelten Grenzen: Für Verbraucherkredite, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist die Entschädigung auf höchstens ein Prozent der Restschuld begrenzt, wenn die Restlaufzeit länger als zwölf Monate beträgt. Liegt sie darunter, sind maximal 0,5 Prozent des Restsaldos zulässig. Beträgt die Zinsfestschreibung mehr als zehn Jahre, können Kreditnehmer nach Ablauf von zehn Jahren ihr Darlehen mit Sechs-Monats-Frist sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.

Meine Empfehlung: Die attraktivsten Zinsen sind immer noch jene, die gar nicht erst gezahlt werden müssen. Setzen Sie deshalb beim neuen Kredit auf eine möglichst kurze Laufzeit. Mit einer ebenso langen Zinsbindung vermeiden Sie das Risiko steigender Zinsen.


Kredite einfach umschulden und vom Zinstief profitieren!

Ratenkredite können, anders als Baufinanzierungen, jederzeit abgelöst werden. Dies ist gesetzlich festgelegt. Die Bank darf für die Ablösung maximal 1 % der Restsumme als Vorfälligkeitsentschädigung heranziehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der Aufnahme eines Neukredites jederzeit Altkredite umschulden können. Ein Vergleich lohnt sich!

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Im Babyglück? Was junge Eltern jetzt wissen müssen

Babyglück

Meghan und Harry sind jetzt zu dritt! Auf diese gute Nachricht aus dem britischen Königshaus hatten viele Menschen sehnsüchtig gewartet: Nicht nur Baby Archie – jeder neue Erdenbürger hat das Zeug, die Welt zu verändern. In jedem Fall aber die Welt seiner Eltern. Auf die warten jetzt viele Herausforderungen, neue Aufgaben und manche Entscheidungen.

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Hier hilft folgende Checkliste für frischgebackene Eltern:

  • Standesamt: Geburtsurkunde ausstellen lassen
  • Einwohnermeldeamt: Anmeldung (mit Geburtsurkunde), Bescheinigung für die Krankenversicherung
  • Familienkasse: Kindergeld beantragen (Onlineanträge gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit)
  • Elterngeldstelle des Jugendamtes: Antrag auf Elterngeld stellen
  • Finanzamt: Kinderfreibetrag eintragen lassen
  • Arbeitgeber: Elternzeit beantragen
  • Krankenversicherung: je nach Versicherungsstatus der Eltern innerhalb von zwei Monaten Anmeldung bei der Krankenkasse oder Nachversicherung bei der privaten Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung: während der Elternzeit Krankentagegeldtarif in Anwartschaft umwandeln
  • Vorsorge: Risiko-Lebensversicherung sowie Absicherung der Arbeitskraft für die frischgebackenen Eltern prüfen
  • Haftpflicht: ist eine Familienversicherung vorhanden?
  • Altersversorgung: Kinderzulage für den Riestervertrag beantragen, falls nicht vorhanden, Abschlussmöglichkeit prüfen
  • Hausratversicherung: passen Versicherungssumme und Deckungsumfang noch?
  • Rechtsschutzversicherung: besteht Familientarif?

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